Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie vor Gericht, aber auch außergerichtlich in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir begleiten Sie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen in der Gestaltung der Arbeitsverträge. Bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis, zum Beispiel im Fall von Abmahnungen, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir vertreten Sie bei Problemen im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, Entwurf von Aufhebungsverträge sowie beim Erstellen von Arbeitszeugnissen und deren Korrektur u.a.

Unser Bestreben ist es dabei, zunächst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, soweit dies von Ihnen gewünscht ist. Erst wenn die außergerichtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, werden wir gemeinsam mit Ihnen ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Wir begleiten und vertreten Sie auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts zum Betriebsverfassungsrecht sowie Tarifrecht, insbesondere auch bei der Mitbestimmung des Betriebsrates sowie bei der Gestaltung und Anwendung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.

Sozialrecht

Wir bieten die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den unterschiedlichen Bereichen des Sozialversicherungsrechts gegenüber den
Sozialversicherungen und Behörden und vor den Sozialgerichten. Das Sozialrecht ist mit dem Arbeitsrecht eng verknüpft. Häufig sind auch für das Arbeitsrecht sozialrechtliche Kenntnisse gefragt.

Wir beraten und vertreten Sie im Sozialrecht insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Beitragsrecht u.a.)
  • Unfallversicherung (Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle u.a.)
  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung, Krankengeld, Beitragsrecht u.a.)
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wir informieren und beraten Sie über angemessene Rechtsmittel wie z.B. Widerspruch und Klage und legen diese für Sie ein. Wir prüfen, welche Leistungsansprüche gegen die verschiedenen Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften) bestehen können. Wir überprüfen Verfahrensabläufe wie z.B. Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen bei Erstattungsforderungen u.a. Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall. Wir prüfen die Zulässigkeit sowie Begründetheit von Forderungen der Sozialversicherung. Wir bearbeiten die Ansprüche von Krankenhäusern, Ärzten und Pflegeeinrichtungen und prüfen die vertraglichen Grundlagen.

Betriebsprüfungen

Der Träger der Rentenversicherung prüft in regelmäßigen Abständen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstige Verpflichtungen nach den sozialrechtlichen Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozial-versicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Die DRV prüft Insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen für die Beschäftigten.

Wir vertreten Sie bei den sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen in jeglichem Verfahrensstand. Nach der Betriebsprüfung kommt es nicht selten zu
Beitragsnachforderungen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung – entgegen der Ansicht des
Auftraggebers/Arbeitgebers – von einem beitragspflichtigen unselbständigen Beschäftigungsverhältnis ausgeht und nicht etwa von einer selbständigen Tätigkeit
(Scheinselbständigkeit).

Die Beitragsnachforderungen sind regelmäßig empfindlich hoch. Zu den Beitragsnachforderungen kommen oftmals auch Säumniszuschläge dazu. Obwohl entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Voraussetzungen für die Säumniszuschläge sehr eng gefasst sind. Gegen Beitragsbescheide und Prüfbescheide, die infolge einer Betriebsprüfung ergehen, vertreten wir Sie im Bereich der Anhörung und im Widerspruchsverfahren auf Verwaltungsebene sowie im Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung vor der Sozialgerichtsbarkeit in allen drei Instanzen.

Statusfeststellungsverfahren

Von großer praktischer Bedeutung ist im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, für den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber sowie für die Mitarbeiter, die Frage nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter: beschäftigt oder selbständig. Denn an diesen Status knüpft die Sozialversicherungspflicht in den Pflichtversicherungen der Arbeitnehmer (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken – und Pflegeversicherung, Unfallversicherung). Für Arbeitnehmer sind die Beiträge vom Arbeitgeber nach entsprechender Anmeldung abzuführen.

Der Selbständige kümmert sich selbst um die Absicherung der entsprechenden Risiken. Ist der Mitarbeiter als Selbständiger tätig, sind vom Auftraggeber keine Beiträge abzuführen. Ob der Mitarbeiter selbständig oder als Beschäftigter im Sinne des Sozialrechts tätig ist, ist zwischen den Parteien nicht frei verhandelbar. Vielmehr gibt das Gesetz den Rahmen vor und ist im Detail durch die differenzierte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts konkretisiert.

Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zur Frage nach dem Status und ob sowie wann ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten ist. Daneben bieten wir Rechtschutz für das Anhörungs- sowie Widerspruchsverfahren und für das Klageverfahren gegen die Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung.

Medizinrecht

Im Medizinrecht bieten wir Ihnen Beratung sowie Rechtschutz in folgenden Bereichen:

  • Recht der Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arzt- und Krankenhaushaftung
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht